10. Juli 2022 / Hof informiert...

50 Jahre Eingemeindungen - Aufruf zum Einsenden alter Bilder der Ortsteile

Hof informiert ...

Hof. Eingemeindungen der Ortsteile Eppenreuth, Osseck, Pirk und Unterkotzau vor 50 Jahren 

Vor 50 Jahren trat in Bayern die Kreisgebietsreform mit der Bildung von 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten in Kraft. Diese Reform hatte auch Auswirkungen auf die Stadt Hof. Denn mit Wirkung vom 1. Juli 1972 wurden im Zuge der Gebietsreform Eppenreuth, Osseck, Pirk und Unterkotzau in die Stadt Hof eingemeindet. Oberbürgermeisterin Eva Döhla nahm dieses Jubiläum am Freitagnachmittag zum Anlass, den betreffenden Ortsteilen einen kurzen Besuch abzustatten. Was als kleine Radtour mit Stadtratsmitgliedern und Mitgliedern des ADFC geplant war, musste witterungsbedingt leider mit dem PKW durchgeführt werden. „Mir ist es wichtig, den Kontakt und die Verbindungen zu den Ortsteilen zu pflegen“, so Eva Döhla. „Deshalb haben wir uns jeweils mit „alteingessenen“ Bürgern getroffen und mich über die damalige Zeit der Eingemeindung informieren lassen.“ Begleitet wurde sie dabei von den Stadträten Kai Gollwitzer und Matthias Singer, Florian Strößner sowie Jürgen Stader aus der Hauptverwaltung der Stadt Hof. 

In Eppenreuth standen Alfred Gemeinhardt und Manfred Findeiß für ein Gespräch bereit. Sie erzählten lebhaft von der Zeit um 1972. Damals gab es in dem idyllischen Ortsteil sehr viele Kinder und somit ein eigenes Schulhaus. Dazu passend zeigte Alfred Gemeinhardt auch ein Bild aus früheren Zeiten. 13 Bauernhöfe und eine Feuerwehr prägten das damalige Ortsbild. 

In Pirk traf die Gruppe auf Werner Langheinrich, der seine Erinnerungen an die Eingemeindung und den Ortsteil früher schilderte. Die Kinder aus dem Bauerndorf Pirk gingen 2,5 Kilometer zu Fuß in die Schule nach Eppenreuth. Nach der Schule sind die Kindern „stromern“ gegangen, am Liebsten zum „Steinbauer“, dem dortigen Steinbruch. Geheiratet wurde in Pirk im örtlichen Standesamt. Mit dem Ortsteil Brand hatte das kleine Örtchen ca. 10 Bauernhöfe. Zum Feierabendbier und Austausch kam man im Wirtshaus im Ortskern zusammen, welches noch heute existiert und auch bewirtet wird. Die Eingemeindung wurde von den Pirker Bürgern begrüßt, denn mit ihr kamen asphaltierte Straßen und eine geregelte Wasserversorgung.

In Osseck empfing Gerhard Wolfrum die Oberbürgermeisterin mit mehreren Anwohnern im ehemaligen Feuerwehrhaus. Dort standen die Bauern der geplanten Eingemeindung zunächst skeptisch gegenüber, denn sie hatten Ihre Brunnen zur Wasserversorgung, welche an das große Versorgungsnetz angeschlossen werden sollten. Die Eingemeindung brachte aber auch unumstritten positive Dinge mit sich, wie ebenso asphaltierte Straßen und Müllabfuhr. Im Ort gab es zwei Wirtshäuser. Die Vorlieben waren unterschiedlich, weshalb der eine Teil der Bewohner nur in dem einen, der andere Teil nur in dem anderen Wirtshaus zu finden war. 

Frau Bungenstab – Tochter des damaligen 2. Bürgermeisters stand in Unterkotzau für ein Gespräch bereit. Sie zeigte der Gruppe ihren alten Ausweis, in dem noch „Unterkotzau, jetzt Hof“ als Geburtsort eingetragen war. Nach Bericht von Frau Bungenstab stammt der Name Unterkotzau von „Kotze“, was „die Wölfin“ bedeutet, da Unterkotzau eine ehemalige Wolfswildnis war. 

Neben einer Getreidemühle gab es dort auch eine Wassermühle, zwei Gastwirtschaften, einen Konsum, eine Genossenschaftsbank, einen Bäcker (die sogn. Bägga), einen Metzger, eine Schmiede, eine Brauerei und eine Schule, die 1966 aufgelöst wurde. Anschließend mussten die Familien mit Kindern einen Unterrichtsraum zur Verfügung stellen, so viele Tage in der Woche wie es Kinder im Haushalt gab. Die Freizeit verbrachte man gerne im Musik- und Gesangsverein. Als die Verhandlungen zur Eingemeindung starteten, waren die Unterkotzauer wenig begeistert. Das kleine Örtchen hatte alles was es zum Leben brauchte, bis auf einen Arzt. Die Unterkotzauer hängten an die Ortsschilder zum Tag der Eingemeindung Trauerflor und marschierten mit Mistgabeln auf, um ihrem Unmut kund zu tun. Frau Bungenstab fasst die Zeit vor der Eingemeindung mit „Schee wors“ zusammen.

Geschichtlicher Hintergrund 
Die Eingliederungen waren 1972 nicht überall von Euphorie begleitet. Die Gemeindeteile Eppenreuth, Pirk und Lausenhof der damaligen Gemeinde Martinsreuth wurden in das Stadtgebiet Hof eingegliedert. Die Bürgerinnen und Bürger hatten im Anhörungsverfahren zugestimmt, der Gemeinderat dies einstimmig gebilligt. Gleichzeitig wurden aber an die Stadtverwaltung Hof verschiedene Bitten und Wünsche herangetragen: So sollten die Wahlstimmbezirke der Gemeindeteile nicht verändert, die Jagdgenossenschaft Eppenreuth als selbständige Genossenschaft bestehen, die Schülerbeförderung beibehalten, die Ortsbeleuchtung in Eppenreuth und Pirk verbessert sowie die Ortsstraßen ausgebaut werden und auch die Freiwillige Feuerwehr sollte erhalten bleiben. Der damalige Oberbürgermeister Dr. Hans Heun antwortete seinem Martinsreuther Kollegen Bürgermeister Goller „vorbehaltlich landesrechtlicher Regelungen wird die Stadt Hof bemüht sein, im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft den Wünschen der Gemeinde Rechnung zu tragen“. Auch das Thema Hausschlachtungen und Fleischbeschau war damals Gegenstand von Verhandlungen. 

Während diese Eingliederungen harmonisch und einvernehmlich verliefen, wurde von der damals eigenständigen Gemeinde Unterkotzau wegen der Eingemeindung eine Klage gegen den Freistaat Bayern geführt und einen Antrag beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof in München gestellt. Unterkotzau war ausweislich damaliger Dokumente aufgrund der natürlichen Verbindung mit Brunnenthal und Joditz für einen Zusammenschluss mit diesen. Langfristiges Ziel war eine Verwaltungsgemeinschaft mit Töpen, Zedtwitz und Isaar. Die Unterkotzauer befürchteten, „dass die Stadt Hof nach einer Eingemeindung keine Investitionen in dem neuen Ortssteil vornehmen und die Aufwärtsentwicklung in Unterkotzau dadurch jäh unterbrochen würde“. Der Gemeinderat von Unterkotzau beschloss in einer Sitzung im April 1971 noch einstimmig, „eine Eingemeindung nach Hof kommt unter keinen Umständen in Frage.“ 

In einer vom Stadtrat Hof und auch vom Gemeinderat Unterkotzau schließlich dann doch einstimmig angenommenen Vereinbarung regelten die Gemeinden u.a., dass die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze über mehrere Jahre in Unterkotzau unverändert bleiben sollen und die Steuererträge ausschließlich für Maßnahmen in Unterkotzau verwendet werden. Auch ein Entgegenkommen beim Wasserpreis, bei der Abwasserbeseitigung oder beim Straßen- und Kanalbau konnten die Unterkotzauer der Stadt Hof abringen. Mit Wirkung vom 1. Juli 1972 entfiel auch der Zuschlag zum Busfahrschein nach Unterkotzau in Höhe von 0,10 DM. 

Aufruf zum Einsenden alter Bilder der Ortsteile 
Wir rufen die Hoferinnen und Hofer dazu auf uns Bilder aus dem Jahr der Eingemeindungen 1992 zuzusenden, um unser Archiv aufzustocken.
Die Bilder können per Mail an post@stadt-hof.de oder postalisch an die Medienstelle Klosterstraße 1-3, 95028 Hof gesendet werden. 
Wir bitten außerdem, um Angabe der Andresse, damit eingesandte Bilder wieder zurückgeschickt werden können. 
Die Hoferinnen und Hofer, deren Bilder in das städtische Archiv aufgenommen werden, erhalten eine kleine Aufmerksamkeit der Stadt Hof als Dank.

Foto: Stadt Hof
Quelle: Stadt Hof

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