11. Juni 2020 / Freizeit

Schwarzenbacher Waldbad „Schiedateich“ ab 13.06. wieder geöffnet

Stadt Schwarzenbach aSaale informiert...

Schwarzenbach/Saale - Bürgermeister Hans-Peter Baumann freut sich sehr: "Unser Waldbad Schiedateich ist ab Samstag, den 13. Juni wieder geöffnet! Nach intensiven Gesprächen mit dem Landratsamt wurde deutlich, dass der Schiedateich nicht als Freibad eingestuft wird, was erhebliche Anforderungen, wie z.B. eine Eingangskontrolle mit namentlicher Erfassung der Besucher zur Folge gehabt hätte, sondern als Badesee."

Trotzdem gibt es durch die Corona-Situation besondere Vorgaben, die auch im Schiedateich erfüllt werden müssen. Deshalb gelten bis auf weiteres u.a. folgende Einschränkungen/Regelungen:

  • Es gibt jeweils einen separaten Eingang und Ausgang.
  • Die Innenduschen und Umkleiden sind geschlossen.
  • Das Laufwegekonzept mit Einbahnregelung muss eingehalten werden.
  • Auf verstärkte Desinfektion im WC wird geachtet.
  • Die Abstandsregeln (1,5 m) sind grundsätzlich einzuhalten.
  • Maskentragepflicht im Bereich des Eingangs, beim Zugang und im WC sowie dem Kiosk.

Aus baulichen und haftungsrechtlichen Gründen mussten leider die Sprunganlagen sowie die Insel in der Mitte des Sees abgebaut werden. Dies erleichtert aber ebenso die Einhaltung der Corona-Regeln.

Bürgermeister Baumann hofft nun auf die Vernunft und ein positives Miteinander aller Badegäste und freut sich auf eine auf eine gute Badesaison 2020.

Nutzungsbestimmungen

I.   Maskentragepflicht, Mindestabstand

Im Eingangs- und Ausgangsbereich, vor und in den Toiletten sowie im Zugangsbereich zum Kiosk besteht die Verpflichtung für Personen ab dem 7. Lebensjahr Masken zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

II.  Liegeflächen und Badebetrieb

Die Liegeflächen sind unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen zulässig:

1. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Ausgenommen sind Personen aus dem Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands.

2. Das Feiern und Grillen ist unabhängig von den anwesenden Personen untersagt.

3. Innenumkleiden und Innenduschkabinen bleiben geschlossen.

Sollten die Mindestabstände zwischen den Gästen wegen des hohen Besucheraufkommens nicht mehr gewährleistet werden können, kann das Betreten der Anlage von den städtischen Mitarbeitern bzw. von den zur Aufsicht bestimmten Personen untersagt werden.

III.  Beachvolleyballplatz und Tischtennisanlage

Eine kontaktlose Nutzung bzw. eine Nutzung ist ausschließlich nur durch Personen aus dem Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands zulässig.

IV.   Spielplatz

Der Spielplatz darf von Kindern nur in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden. Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.

V.    Kiosk und Terrasse

Für den Kiosk bzw. den dazugehörigen Außenbereich gelten die Schutz- und Hygienebestimmungen des Betreibers.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Schutz- und Hygienebestimmungen der Bayerischen Staatsregierung, der gesunde Menschenverstand sowie das Rücksichtnahmegebot  gegenüber unseren Mitmenschen.

Quelle: Schwarzenbach a.d. Saale im Juni 2020

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