9. Februar 2022 / Bad Steben informiert...

Ihr Thermen-Besuch - 2G-Nachweis genügt - Bayerisches Staatsbad Bad Steben GmbH

Bad Steben informiert ...

Bad Steben. Ihr Thermen-Besuch – 2G-Nachweis genügt

Auf Grund der aktuellen Lockerung der 15. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung ist für den Besuch der Therme Bad Steben nur noch ein 2G-Nachweis erforderlich - bisher 2G-plus.

Demnach dürfen die Therme besuchen:

  • vollständig Genesene (Nachweis nicht älter als 3 Monate)
  • vollständig Geimpfte (2. Impfung nicht älter als 9 Monate oder geboostert)
  • Schüler/Schülerinnen bis 18 Jahre mit Schülerausweis

Hinweis: Im Thermen-Foyer müssen nach wie vor FFP2-Masken getragen werden – medizinische Masken reichen nicht aus.

Die derzeit gültigen Regelungen für alle anderen Bereiche im Haus finden Sie auf unserer Homepage.

Quelle: Staatsbad Bad Steben

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