17. Januar 2019 / Allgemeines

Die Stadtverwaltung Hof bietet erweiterte Öffnungszeiten zur Eintragung an

Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ beginnt am 31. Januar 2019

Hof - Vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 findet in Bayern das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ (Kurzbezeichnung: „Rettet die Bienen!“) statt. In diesem Zeitraum, der sogenannten Eintragungsfrist, liegen in allen bayerischen Städten und Gemeinden Unterschriftenlisten auf, in denen die Eintragungsberechtigten das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen können.

Eintragen kann sich, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, spätestens am 13. Februar 2019 volljährig wird und spätestens seit 13. November 2018 mit Hauptwohnsitz in Hof gemeldet ist.

Eintragungsraum für die kreisfreie Stadt Hof, ist das Bürgerzentrum der Stadt Hof, Infotheke (2.Stock, barrierefrei erreichbar) in der Karolinenstr. 40, 95028 Hof.

Öffnungs- bzw. Eintragungszeiten sind:

Donnerstag, 31.01.2019   07.30-18.00 Uhr
Freitag, 01.02.2019          07.30-12.00 Uhr
Montag, 04.02.2019         07.30-16.00 Uhr
Dienstag, 05.02.2019       07.30-16.00 Uhr
Mittwoch, 06.02.2019       07.30-16.00 Uhr
Donnerstag, 07.02.2019   07.30-20.00 Uhr
Freitag, 08.02.2019          07.30-12.00 Uhr
Samstag, 09.02.2019       10.00-12.00 Uhr
Montag, 11.02.2019         07.30-16.00 Uhr
Dienstag, 12.02.2019       07.30-16.00 Uhr
Mittwoch, 13.02.2019       07:30 - 16:00 Uhr

Weiterhin wird das Wahlamt der Stadt Hof im Zeitraum vom 04.02.2019 - 06.02.2019 in insgesamt 8 Alten- und Seniorenheimen, der Justizvollzugsanstalt Hof, sowie dem Sana Klinikum Hof mobile Eintragungsräume einrichten um den dortigen Bewohnern und Patienten die Möglichkeit zur Eintragung zu bieten.

Die Stimmberechtigten müssen zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Das Wahlamt der Stadt Hof weist darauf hin, dass bei einem Volksbegehren eine „Briefwahl“ nicht möglich ist. Es können lediglich „Eintragungsscheine“ beantragt werden. Mit einem Eintragungsschein kann sich eine stimmberechtigte Person ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen oder sie kann (ausschließlich) bei körperlicher Behinderung oder Krankheit mit einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Die Beantragung eines Eintragungsscheins kann nur persönlich, schriftlich oder per E-Mail an buergeramt@stadt-hof.de (nicht telefonisch!) beim Wahlamt der Stadt Hof beantragt werden. Die Beantragung eines Eintragungsscheins ersetzt die persönliche Eintragung nicht, sie ermöglicht nur die Eintragung in einem beliebigen Eintragungslokal in Bayern. Verlorene Eintragungsscheine werden nicht ersetzt.

Das Volksbegehren hat Erfolg, wenn es  bayernweit von  mindestens 10 Prozent der Eintragungsberechtigten (ca. 950.000) unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Bayerischen Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.

Informationen zum Inhalt des Volksbegehrens:

(Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018):
https://www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/ZulBek_ber.pdf

Quelle: Stadt Hof

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