21. Mai 2020 / Allgemeines

Bezirk unterstützt Kultureinrichtungen auch in Zeiten der Corona-Krise

Bezirk Oberfranken informiert...

Veröffentlicht am 21. Mai 2020 um 08:00 Uhr

Oberfranken - Viele kulturelle Veranstaltungen in Oberfranken mussten heuer aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden. Den Trägern kultureller Einrichtungen entgehen dadurch fest verplante Einnahmen, während sich die Ausgaben vielfach nur geringfügig begrenzen lassen. Dieser schwierigen Situation will der Bezirk Oberfranken Rechnung tragen und zahlt bereits bewilligte Zuschüsse auch bei Absage geplanter Veranstaltungen in voller Höhe aus.

Der Bezirk Oberfranken unterstützt zahlreiche kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen in Oberfranken mit insgesamt etwa 4 Millionen Euro pro Jahr an freiwilligen Leistungen: diese wurden für 2020 überwiegend auch bereits ausbezahlt. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten jedoch viele Kultureinrichtungen vorerst schließen und etliche Veranstaltungen wurden abgesagt. So wird es heuer beispielsweise keine Bayreuther Festspiele und auch keine Luisenburg-Festspiele in Wunsiedel geben.

„Kulturelle Institutionen haben es schwer in dieser Zeit. Im Vorfeld geplanter Veranstaltungen wurden viele Vorarbeiten geleistet und im Vertrauen auf zu erwartende Einnahmen auch erhebliche Ausgaben getätigt“, stellte Bezirkstagspräsident Henry Schramm in der letzten Sitzung des Bezirksausschusses fest, „Wir lassen unsere oberfränkischen Kultureinrichtungen in dieser schwierigen Situation nicht im Stich und unterstützen sie weiterhin.“

Nach dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses werden die Zuwendungen des Bezirks auch heuer – trotz der Absage zahlreicher Veranstaltungen – in voller Höhe ausbezahlt. Die Empfänger der Zuwendungen sollten jedoch darauf achten alles zu tun um ihren finanziellen Zuschussbedarf so niedrig wie möglich zu halten. So müssen zum Beispiel Betriebsausfallversicherungen oder staatliche Hilfen, soweit dies möglich ist, in Anspruch genommen werden. Rückforderungen von Zuwendungen des Bezirks soll es nur dann geben, wenn sich im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises im Einzelfall herausstellen sollte, dass es Überzahlungen gab.

Quelle + Foto: Bezirk Oberfranken

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