Hof - Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hof muss demnächst die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023 aufstellen. In diese Liste sollen Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Bei der Auswahl sollen Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden. Voraussetzung ist ferner, dass die vorzuschlagenden Personen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre zum Beginn der Jugendschöffenperiode sind sowie in der Stadt Hof wohnen.
Das Amt des Jugendschöffen ist ein Ehrenamt; es ist besonders verantwortungsvoll und verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Aufgeschlossenheit und persönliche Reife.
Einwohner der Stadt, die an dieser Tätigkeit interessiert sind, werden gebeten, sich bis 28. März 2018 beim Fachbereich Jugend und Soziales, Klosterstraße 23, Zimmer 18, persönlich oder telefonisch unter der Ruf-Nr. 815-1265 bzw. 815-1279 (vormittags) oder per Mail unter jugendundsoziales@stadt-hof.de zu melden.
Quelle: Stadt Hof







