19. Februar 2026 / Allgemeines

Anschlussstelle A 9 bei Münchberg: Regierung von Oberfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss

Planfeststellungsverfahren abgeschlossen

Bayreuth. Die Regierung von Oberfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Anschlussstelle der A 9 an die B 289 erlassen. Vorhabenträger ist die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern.

Für den Raum um die Stadt Münchberg sowie die Gemeinden entlang der B 289 verbessert die neue Anschlussstelle die Erreichbarkeit der A 9. Gleichzeitig werden die Stadt Münchberg, insbesondere der Gemeindeteil Straas, vom Durchgangsverkehr auf der St 2194 entlastet.

Planfeststellungsverfahren abgeschlossen

Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Oberfranken die Stellungnahmen von Behörden und Kommunen, Vereinigungen, Versorgungsträgern und privaten Einwenderinnen und Einwendern geprüft, gewürdigt und – soweit möglich – berücksichtigt. Auch und insbesondere unter Berücksichtigung der ermittelten Umweltbelange konnte das Vorhaben im Rahmen der erforderlichen Abwägung zugelassen werden.

Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses

Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen, indem die Entscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan für zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde veröffentlicht werden. Zusätzlich wird der wesentliche Entscheidungsinhalt in den örtlich verbreiteten Tageszeitungen bekannt gegeben.

Der Planfeststellungsbeschluss ist ab dem 23. Februar 2026 auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/pfb abrufbar.

Foto: Regierung von Oberfranken
Quelle: Regierung von Oberfranken

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