Hof - Das Ordnungsamt der Stadt Hof weist im Vorfeld des Jahreswechsels auf folgende Regelungen zum Silvesterfeuerwerk hin: Grundsätzlich gilt an Silvester in allen Städten die sogenannte "Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz": Nur am 31. Dezember und am 1. Januar darf überhaupt Feuerwerk von jedermann entzündet werden, nie jedoch in der Nähe von Kirchen, Kliniken, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandgefährdeten Gebäuden. Wer es trotzdem nicht lässt, muss mit entsprechenden Geldbußen rechnen. Darüber hinaus bestehen in Hof aber keine weiteren Verbotszonen.
Quelle: Stadt Hof







