10. März 2024 / Hof informiert...

Hundesteuer am 15. März 2024 zu bezahlen

Fälligkeit Hundesteuer 2024

Hof. Die Hundesteuer fällt wieder am 15. März 2024 an. Für jeden über vier Monate alten Hund muss die Hundesteuer bezahlt werden, sofern kein Grund für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung vorliegt. Der erste Hund kostet weiterhin 75 € im Jahr. Für jeden weiteren Hund fallen 100 € im Jahr an. Ein Steuersatz von jährlich 600 € muss für jeden Listenhund bezahlt werden. Der Betrag wird grundsätzlich am 15. März eines jeden Jahres fällig, auch ohne neuen Bescheid. 

Bei allen Hundehaltern, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird die Steuer termingerecht eingezogen. Alle anderen Hundehalter werden gebeten, den Betrag rechtzeitig an die Stadtkasse zu überweisen. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Zahlung und um anfallende Mahngebühren zu vermeiden, kann für die Hundesteuer am 15. März 2024 selbstverständlich noch ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteil werden. 

Falls eine Anmeldung des Hundes bei der Stadt Hof vergessen wurde, kann dies bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtkämmerei im Rathaus, Klosterstraße 3, Zimmer 223 noch nachgeholt werden. Telefonische Auskünfte gibt es unter der Nummer 09281 815-1322.

Quelle: Stadt Hof

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