10. März 2024 / Hof informiert...

Ausschreibung für Händlerinnen und Händler läuft

Für den Hofer Weihnachtsmarkt 2024

Hof. Der Weihnachtsmarkt 2024 findet in diesem Jahr vom 25. November bis 22. Dezember statt. Die Stadt Hof sucht derzeit optisch ansprechende Ausschank- und Imbissbetriebe sowie Händlerinnen und Händler mit einem weihnachtlichen Sortiment. Besonders willkommen sind, entsprechend dem neuen Konzept, Händlerinnen und Händler aus den Bereichen Genuss- und Kunsthandwerk mit weihnachtlichem Bezug.

Bis zum 10. April 2024 haben interessierte Händlerinnen und Händler die Möglichkeit ihre Anträge auf Teilnahme einzureichen. Die Resonanz auf die Ausschreibung ist derzeit gut, insbesondere im Bereich Handel und Wechselbuden. „Händler, die Interesse an einer Wechselbude haben, werden gebeten, sich frühzeitig zu melden, da die Verfügbarkeit begrenzt ist“, sagt Marktmeister Uwe Voigt.

Die bisherige Skihütte wird es in der bekannten Form nicht mehr auf dem Weihnachtsmarkt geben. Der Betreiber hat andere Pläne. Stattdessen wird in der Ausschreibung eine Eventgastronomie integriert. Erste Gespräche zu diesem Thema haben bereits stattgefunden, jedoch wird die Erstellung des konkreten Konzeptes erst nach Abschluss der Ausschreibung möglich sein.

Das Musikprogramm in diesem Jahr organisiert ebenfalls der städtische Marktmeister. Dabei sollen sowohl bekannte als auch neue Künstlerinnen und Künstler zum Einsatz kommen. Die genauen Marktzeiten werden in Abstimmung mit den Beteiligten festgelegt, sobald die Zusammensetzung der Händlerinnen und Händler steht.

Zur Ausschreibung

Bewerbungen müssen die ständige Anschrift des Bewerbers, eine ausführliche Beschreibung des Geschäfts oder des Angebots sowie bei Wechselbudenbelegung den Wunschtermin enthalten. Zudem sind die Maße des Betriebs, der Bedarf des Stromanschlusses in KW und ein aktuelles Foto erforderlich.

Nicht berücksichtigt werden Anträge, die verspätet eingehen oder unvollständige Angaben enthalten. Die Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Zulassung. Zulassungen erfolgen ausschließlich schriftlich.

Quelle: Stadt Hof

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